Proaktive Steuergestaltung: Warum gute Beratung nicht erst beim Jahresabschluss beginnt

Ratgeber Inhalt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Unternehmer sehen ihren Steuerberater nur einmal im Jahr, wenn die Rechnung für den Jahresabschluss kommt und drei Zahlen besprochen werden. Proaktive Steuergestaltung bedeutet, diesen Rhythmus zu durchbrechen.
  • Bei uns gehören feste Termine zum Standard, Monatsgespräche, Quartalsgespräche, Herbstgespräche und die Jahresabschlussbesprechung, je nachdem, was zu Ihrem Unternehmen passt.
  • Aus Erfahrung lassen sich bei praktisch jedem Termin drei bis vier Themen aufgreifen, die sich optimieren lassen. Das ist kein Zufall, sondern die Folge dieser Rhythmen.
  • Das Herbstgespräch ist der letzte Auffangtermin vor Jahresende, unter anderem für die Rechtsform, die sich steuerlich bis zu acht Monate rückwirkend ändern lässt.
  • Statt langer Newsletter rufen wir persönlich an, wenn eine rechtliche Änderung Ihr Unternehmen betrifft, und erklären sie in einer Sprache, die Sie tatsächlich versteht.
  • Grundlage dafür sind unsere Prüfprozesse aus Finanzbuchführung, Lohn und Beratung, wie wir sie unter Steuerberatung 5.0 zusammenfassen.

Bei Mandatsübernahmen höre ich immer wieder dasselbe. Unternehmer erzählen mir, sie hätten ihren bisherigen Steuerberater kaum gesehen, höchstens einmal im Jahr, wenn die Rechnung für den Jahresabschluss kam und man kurz drei Zahlen besprochen hat. Bei uns war das nie so. In diesem Ratgeber erkläre ich, was proaktive Steuergestaltung für uns konkret bedeutet, welche Termine dahinterstehen und warum sich daraus im Regelfall mehrere Optimierungsthemen pro Gespräch ergeben.

Was proaktive Steuergestaltung bedeutet

Proaktive Steuergestaltung heißt, dass Ihr Steuerberater nicht wartet, bis Sie mit einer Frage kommen, sondern von sich aus auf Sie zukommt, sobald sich in Ihren Zahlen oder in der Gesetzeslage etwas Relevantes zeigt. Das unterscheidet sie von der reinen Steueroptimierung, die eher das konkrete Vorgehen bei einem einzelnen Thema beschreibt, etwa bei der Rechtsformwahl oder einer Holdingstruktur. Gestaltungsberatung ist der übergeordnete Rahmen, in dem solche Einzelthemen erst entstehen.

Damit das funktioniert, braucht es zwei Dinge. Erstens feste Kontaktpunkte im Jahr, die nicht vom Zufall abhängen. Zweitens jemanden, der Ihre Finanzbuchführung, Ihren Lohnbereich und Ihre Beratungshistorie so gut kennt, dass er Themen erkennt, bevor Sie danach fragen müssen. Beides gehört bei uns zusammen.

Warum die meisten Unternehmer ihren Steuerberater nur einmal im Jahr sehen

Der Grund liegt meist nicht am fehlenden Interesse der Berater, sondern an der Struktur des Mandats. Ohne feste Gesprächsrhythmen bleibt für viele Kanzleien nur der Pflichttermin übrig, die Übergabe des Jahresabschlusses. Alles andere findet nur statt, wenn der Unternehmer selbst anruft, und das setzt voraus, dass er überhaupt weiß, dass es etwas zu besprechen gibt.

Genau hier verschenken viele Betriebe Gestaltungsspielraum. Wer nur einmal im Jahr auf die Zahlen schaut, erfährt von einer Optimierungsmöglichkeit oft erst, wenn das Zeitfenster dafür schon vorbei ist. Deshalb ist die Frage nicht, ob es gestalterische Ansätze in Ihrem Unternehmen gibt, sondern ob jemand sie rechtzeitig findet und mit Ihnen bespricht.

Unsere festen Beratungsrhythmen

Wir arbeiten mit klar definierten Terminarten, die je nach Wunsch und Bedarf des Unternehmens zusammengestellt werden. Die folgende Übersicht zeigt, wofür jeder Termin steht.

Termin Rhythmus Worum es geht
Monatsgespräch monatlich laufende Auffälligkeiten aus der aktuellen Finanzbuchführung, kurzfristiger Handlungsbedarf
Quartalsgespräch vierteljährlich Zwischenstand, Liquidität, größere Gestaltungsthemen im Überblick
Herbstgespräch einmal im Herbst letzte Weichenstellungen vor Jahresende
Jahresabschluss­besprechung jährlich, bei Bedarf Auswertung des Jahresabschlusses, Ausblick auf das Folgejahr

Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von der Größe und der Dynamik Ihres Unternehmens ab. Ein Betrieb mit hoher Auftragsschwankung profitiert eher von Monatsgesprächen, ein stabil wachsendes Unternehmen kommt oft mit Quartals- und Herbstgespräch gut aus. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Termine, sondern dass es sie überhaupt gibt, und dass sie nicht ausfallen, nur weil gerade nichts Dringendes ansteht.

Warum bei fast jedem Termin mehrere Themen entstehen

Aus meiner Erfahrung lassen sich bei so gut wie jedem dieser Termine drei bis vier Themen aufgreifen, die sich optimieren lassen. Das klingt nach viel, ist aber die logische Folge davon, dass wir nicht bei null anfangen. Wir stützen uns auf gut ausgeprägte Prüfprozesse aus der Finanzbuchführung, der Lohnbuchführung und dem Beratungsbereich, die wir im Rahmen unserer Steuerberatung 5.0 laufend auswerten.

Themen, die dabei auffallen, bringen wir aktiv nach vorne und halten sie auf Wiedervorlage, bis sie besprochen und entschieden sind. Ein Beispiel ist die Liquidität. Zeigen die Zahlen, dass ein Engpass zu erwarten ist, oder ist gerade eine rollierende Unternehmensplanung im Einsatz, gehen wir von uns aus auf Sie zu, statt zu warten, bis das Problem akut wird. Wie wir das mit Zahlen unterlegen, beschreibe ich ausführlicher im Beitrag zur Liquiditätsplanung.

Das Herbstgespräch: der letzte Auffangtermin vor Jahresende

Das Herbstgespräch hat bei uns eine besondere Funktion. Es ist der letzte Punkt im Jahr, an dem sich wichtige Entscheidungen noch umsetzen lassen, bevor das Geschäftsjahr endet. Dort besprechen wir typischerweise vier Themenfelder.

Geschäftsentwicklung

Wie ist das Jahr bisher gelaufen, und was bedeutet das für die Steuerlast?

Rechtsform

Lohnt sich ein Wechsel? Das Zeitfenster dafür ist eng, siehe unten.

Investitionen & Abschreibungen

Welche Anschaffungen stehen noch dieses Jahr an, und wie gestalten wir die Abschreibung sinnvoll?

Einnahmenüberschuss­rechnung

Beim Zahlungsprinzip ergeben sich zum Jahresende oft noch Gestaltungsmöglichkeiten bei Zu- und Abflüssen.

8 Monate

rückwirkend lässt sich eine Rechtsform steuerlich ändern, wenn die zugrunde liegende Bilanz auf einen entsprechenden Stichtag vor der Anmeldung zum Register aufgestellt wird. Wie ein Wechsel konkret abläuft, zeige ich im Beitrag zum Rechtsformwechsel.

Quelle: § 2 UmwStG i. V. m. § 17 Abs. 2 UmwG

Wichtig ist, dass diese Themen nicht erst im Dezember auf den Tisch kommen. Das Zeitfenster für einen Rechtsformwechsel ist eng, und wer es verpasst, muss ein weiteres Jahr warten. Deshalb legen wir das Herbstgespräch bewusst so, dass am Jahresende noch genug Zeit für die Umsetzung bleibt.

Warum wir auf lange Newsletter verzichten

Bei uns gibt es kaum klassische Mandanten-Newsletter. Wenn sich eine gesetzliche Regelung ändert, die für Ihr Unternehmen relevant wird, rufen wir persönlich an, besprechen das Thema und kommen bei Bedarf ins Unternehmen, um die Umsetzung gemeinsam zu begleiten. Wir wollen nicht, dass Sie sich monatlich durch dreißig oder vierzig Seiten steuerliche Neuigkeiten arbeiten müssen, die ohnehin schwer verständlich sind.

Das ist eine bewusste Entscheidung. Reine Information macht noch nicht handlungsfähig. Erst im Gespräch wird klar, was eine Änderung tatsächlich für Ihr Unternehmen bedeutet und was Sie konkret tun sollten.

Verständlich statt Fachchinesisch

Wir achten außerdem darauf, wie wir sprechen, nicht nur worüber. Es bringt niemandem etwas, wenn wir Ihnen ein Thema in Fachbegriffen erklären, die Sie am Ende nicht anwenden können, selbst wenn das für uns nach außen fachlich beeindruckend wirken würde.

„Sie sollen verstehen, worauf wir hinauswollen. Nur dann können Sie auch wirklich entscheiden und reagieren.“

Henning Berger, Partner und Steuerberater bei BHK

Für welche Unternehmen sich feste Beratungsrhythmen lohnen

Proaktive Steuergestaltung lohnt sich für jedes Unternehmen, das mehr will als eine korrekte Buchhaltung und eine pünktliche Steuererklärung. Besonders profitieren mittelständische Handwerks- und Industrieunternehmen, die wachsen, investieren oder ihre Struktur verändern wollen und dafür einen Berater brauchen, der von sich aus mitdenkt. Diese Rhythmen greifen ineinander mit unserer laufenden Finanzplanung, mit der Auswertung Ihres Jahresabschlusses und, sofern eine Neugründung ansteht, mit der Beratung zur Existenzgründung. Das konkrete Vorgehen bei einzelnen Gestaltungsthemen bündeln wir in unserer Steueroptimierung.

Für Unternehmen im Oberbergischen Kreis sind wir als Steuerberater in Gummersbach und Umgebung Ihr fester Ansprechpartner vor Ort.

Sie möchten wissen, wie feste Beratungsrhythmen für Ihr Unternehmen aussehen könnten?

Rufen Sie uns an unter 02264 / 4596 0

Häufige Fragen zur proaktiven Steuergestaltung

Was ist proaktive Steuergestaltung?

Proaktive Steuergestaltung bedeutet, dass der Steuerberater regelmäßig und von sich aus auf den Unternehmer zukommt, statt nur auf Anfrage tätig zu werden. Grundlage dafür sind feste Gesprächstermine und laufende Prüfprozesse aus Buchführung und Lohn, aus denen sich konkrete Optimierungsthemen ergeben.

Wie oft sollte ich mit meinem Steuerberater sprechen?

Aus unserer Erfahrung reicht ein Termin im Jahr nicht aus, um Gestaltungsspielräume rechtzeitig zu erkennen. Sinnvoll sind feste Rhythmen, etwa monatliche oder vierteljährliche Gespräche, ergänzt um ein Herbstgespräch vor Jahresende und die Jahresabschlussbesprechung.

Was ist ein Herbstgespräch beim Steuerberater?

Das Herbstgespräch ist bei uns der letzte Auffangtermin im Jahr. Dort besprechen wir die bisherige Geschäftsentwicklung, mögliche Rechtsformänderungen, anstehende Investitionen und Abschreibungen sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einnahmenüberschussrechnung, solange dafür noch Zeit bleibt.

Bis wann kann ich meine Rechtsform rückwirkend ändern?

Eine Umwandlung kann steuerlich bis zu acht Monate rückwirkend erfolgen. Das ergibt sich aus der steuerlichen Rückwirkung nach § 2 UmwStG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 UmwG, wonach die zugrunde liegende Bilanz höchstens acht Monate vor der Anmeldung zum Register aufgestellt sein darf. Deshalb sollte die Frage rechtzeitig vor Jahresende geklärt werden.

Hat mein Steuerberater eine Beratungspflicht?

Das klassische Mandat deckt in erster Linie die laufende Buchführung, den Jahresabschluss und die Steuererklärung ab. Eine darüber hinausgehende, laufende Gestaltungsberatung ist kein automatischer Bestandteil, sondern eine Frage, wie eine Kanzlei ihre Beratung organisiert. Genau deshalb haben wir die festen Rhythmen eingeführt.

Worin unterscheidet sich Gestaltungsberatung von Steueroptimierung?

Steueroptimierung beschreibt meist ein konkretes Vorgehen bei einem einzelnen Thema, etwa der Rechtsformwahl oder dem Aufbau einer Holding. Gestaltungsberatung ist der übergeordnete, laufende Prozess, in dem solche Einzelthemen überhaupt erst erkannt und zum richtigen Zeitpunkt angestoßen werden.

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Henning Berger

Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Zertifizierter Change Manager

Henning Berger ist Geschäftsführer der BHK Steuerberatung und begleitet mittelständische Unternehmen als proaktiver Sparringspartner mit dem Anspruch „Beratung mit Herz und Kompetenz“ und KI-gestützter Beratung, bei der der Mensch entscheidet.