Das Wichtigste in Kürze
- Ein Rechtsformwechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH lohnt sich vor allem dann, wenn ein wesentlicher Teil des Gewinns im Unternehmen bleibt. Die GmbH wird thesauriert mit rund 30 bis 33 Prozent belastet, das Einzelunternehmen im Spitzenbereich mit über 50 Prozent.
- Der Gewinn eines Einzelunternehmens fließt wie durch einen Trichter direkt in Ihre Einkommensteuer. Dort greift der progressive Tarif bis zum Spitzensteuersatz, dazu kommen Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und die Gewerbesteuer.
- Der eigentliche Vorteil der GmbH ist nicht nur der niedrigere Satz, sondern das Wahlrecht. Sie entscheiden selbst, wann Sie durch eine Ausschüttung zusätzlich Steuern auslösen. Das verschafft Ihnen einen erheblichen Liquiditätsvorteil.
- Es gibt zwei saubere Wege in die GmbH. Die Einbringung zu Buchwerten nach dem Umwandlungsgesetz und der Verkauf des Einzelunternehmens an die eigene, neu gegründete GmbH.
- Die Rechtsformwahl berührt neben dem Steuerrecht auch Haftung, Zivilrecht und Außendarstellung. Der richtige Zeitpunkt und der richtige Weg gehören deshalb in eine individuelle Beratung.
In meinen Beratungsgesprächen höre ich eine Frage besonders oft. Lohnt sich für mich eigentlich eine GmbH? Die Rechtsformwahl ist ein umfassendes Thema, das auch Haftungsrecht, Zivilrecht und die Außendarstellung Ihres Unternehmens berührt. In diesem Ratgeber setze ich den Schwerpunkt bewusst auf das Steuerrecht und den Punkt, der die meisten Unternehmer am stärksten bewegt. Den Belastungsvergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH. Ich zeige Ihnen, wie beide Rechtsformen besteuert werden, ab wann sich der Wechsel wirklich rechnet und wie Sie steuerlich sauber in die GmbH kommen.
Worum es beim Rechtsformwechsel steuerlich wirklich geht
Ein Rechtsformwechsel bedeutet, dass Ihr Betrieb in ein anderes rechtliches Kleid schlüpft, zum Beispiel vom Einzelunternehmen in eine GmbH. Damit ändern sich Haftung, Buchführungspflichten und die Außendarstellung. Steuerlich entscheidend ist aber vor allem eines. Ein Einzelunternehmen und eine GmbH werden nach völlig unterschiedlichen Systemen besteuert.
Beim Einzelunternehmen und bei der Personengesellschaft sind Sie als Mensch und Ihr Betrieb steuerlich eine Einheit. Die GmbH dagegen ist eine eigene juristische Person. Ich erkläre das im Gespräch gern mit einem Bild. Die GmbH ist wie eine alte Dame, die neben Ihnen als Mensch steht und ein eigenes Steuerkonto führt. Genau aus diesem Unterschied ergeben sich die Vorteile, um die es in diesem Beitrag geht.
Wie das Einzelunternehmen besteuert wird
Beim Einzelunternehmen fließt der gesamte Gewinn wie durch einen Trichter in Ihre persönliche Einkommensteuerveranlagung. In diesen Trichter laufen oft noch weitere Einkünfte, etwa der Arbeitslohn Ihres Ehepartners oder Einnahmen aus Vermietung. Daraus bildet sich ein höheres zu versteuerndes Einkommen, auf das der progressive Steuertarif angewendet wird.
Progressiv bedeutet, dass mit jedem zusätzlichen Euro Gewinn die Steuerbelastung steigt, bis Sie beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent ankommen. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, die Kirchensteuer. Auf der betrieblichen Seite fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Ein großer Teil davon lässt sich zwar bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent auf Ihre Einkommensteuer anrechnen. Da viele Kommunen aber deutlich höhere Hebesätze haben, bleibt ein Rest der Gewerbesteuer als echte Zusatzbelastung bestehen.
In der Summe komme ich beim Einzelunternehmen im Spitzenbereich oft auf eine Vollbelastung von 52 bis 53 Prozent. Das ist wirklich extrem. Häufig kommt noch etwas hinzu. Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, zahlt auf hohe Gewinne zusätzlich den Höchstbeitrag zur Krankenversicherung. Die gesamte Abgabenlast wird damit exorbitant hoch.
Wie die GmbH besteuert wird
Die GmbH zahlt als juristische Person zunächst einen festen Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent, dazu kommt der Solidaritätszuschlag. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die sich nach dem Hebesatz Ihrer Kommune richtet. Gerade in unserer Region im Oberbergischen Kreis liegen diese Hebesätze hoch, oft deutlich über 400 Prozent, was die Belastung spürbar mitbestimmt.
Unter dem Strich landet die GmbH damit bei einer Gesamtbelastung von rund 30 bis 33 Prozent, solange die Gewinne im Unternehmen bleiben. Das ist fast 20 Prozentpunkte weniger als beim Einzelunternehmer im Spitzenbereich. Dieser Unterschied ist der erste entscheidende Vorteil. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die GmbH die Gewerbesteuer nicht wie eine natürliche Person auf eine andere Steuer anrechnen kann. Dafür ist ihr Grundsatz aber deutlich niedriger.
Einzelunternehmen
Vollbelastung im Spitzenbereich, weil der Gewinn dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegt.
Richtwert, je nach Einkommen und Hebesatz
GmbH (thesauriert)
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, solange der Gewinn im Unternehmen bleibt.
Richtwert, je nach Hebesatz der Kommune
Der Belastungsvergleich auf einen Blick
Die folgende Gegenüberstellung fasst zusammen, wie sich die Steuerbelastung zwischen beiden Rechtsformen unterscheidet. Es handelt sich um Richtwerte, die je nach Gewinnhöhe, Hebesatz und persönlicher Situation abweichen können.
| Merkmal | Einzelunternehmen | GmbH (thesauriert) |
|---|---|---|
| Besteuerung | Gewinn fließt in die persönliche Einkommensteuer | eigene Steuer als juristische Person |
| Steuersatz | progressiv bis 42 % Spitzensteuersatz | 15 % Körperschaftsteuer plus Soli |
| Gewerbesteuer | teils auf die Einkommensteuer anrechenbar | nicht anrechenbar, dafür niedrigerer Grundsatz |
| Gesamtbelastung (Richtwert) | im Spitzenbereich über 50 % | rund 30 bis 33 % |
| Zeitpunkt der Besteuerung | sofort und in voller Höhe | Sie entscheiden über den weiteren Teil |
Der eigentliche Vorteil ist Ihr Wahlrecht
Der niedrigere Steuersatz ist nur die halbe Wahrheit. Der wirklich entscheidende Vorteil der GmbH ist, dass Sie die Kontrolle behalten. Zunächst werden auf den Gewinn die genannten rund 30 bis 33 Prozent fällig. Alles, was darüber hinaus an Steuer anfallen würde, liegt in Ihrer Entscheidungshoheit als Gesellschafter.
Denn erst wenn Sie beschließen, den in der GmbH verbliebenen Gewinn an sich auszuschütten, fällt darauf zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Schütten Sie alles aus, nähern Sie sich am Ende in etwa der Belastung an, die der Einzelunternehmer ohnehin trägt. Der Unterschied ist aber grundlegend. Beim Einzelunternehmen fließt der Gewinn durch den Trichter, und die Zahlung ans Finanzamt wird sofort fällig. Punkt, Ende. Bei der GmbH treffen Sie diese Entscheidung selbst und können Gewinne im Unternehmen arbeiten lassen. Das verschafft Ihnen einen enormen Liquiditätsvorteil.
Ab wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH?
Der Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn Sie nicht den gesamten Gewinn für Ihren privaten Lebensunterhalt benötigen, sondern einen Teil im Unternehmen belassen können. Genau dann spielt die GmbH ihren Vorteil aus, weil das im Unternehmen verbliebene Kapital nur mit rund einem Drittel belastet wird statt mit über der Hälfte.
Wer dagegen jeden Euro Gewinn sofort privat entnimmt, verschenkt diesen Effekt weitgehend. Neben der reinen Gewinnhöhe kommt es also stark auf Ihr Entnahmeverhalten an. Und weil die Rechtsformwahl auch die Haftung und die Außendarstellung betrifft, ist die steuerliche Belastung immer nur ein Teil der Entscheidung. Diese Faktoren schauen wir uns im Gespräch gemeinsam an.
Wie Sie steuerlich sauber in die GmbH kommen
Ist die Entscheidung für die GmbH gefallen, stellt sich die nächste Frage. Wie überführe ich mein bestehendes Einzelunternehmen in die neue Gesellschaft, ohne dabei unnötig Steuern auszulösen? Dafür gibt es zwei bewährte Wege.
Einbringung zu Buchwerten
Steuerneutrale Einbringung nach dem Umwandlungsgesetz, bis zu acht Monate rückwirkend möglich. Es gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren, die wir für Sie überwachen. Sichert Ihnen den Steuervorteil der GmbH.
Verkauf an die eigene GmbH
Sie verkaufen Ihr Einzelunternehmen an Ihre neu gegründete GmbH. Auf den Veräußerungsgewinn fällt im Einzelfall nahezu keine Steuer an, und die GmbH kann den Firmenwert abschreiben.
Weg 1: Einbringung zu Buchwerten
Über eine zivilrechtliche Vorschrift des Umwandlungsgesetzes können Sie Ihr Einzelunternehmen zu Buchwerten in die GmbH einbringen. Das ist steuerlich neutral, es entsteht also kein sofort zu versteuernder Gewinn. Dieser Schritt lässt sich sogar bis zu acht Monate rückwirkend gestalten.
Zu beachten ist eine Sperrfrist von sieben Jahren. Verkaufen Sie die Anteile innerhalb dieser Frist, kann der Vorgang nachträglich besteuert werden. Diese Behaltefristen überwachen wir für Sie. Mit diesem Weg sichern Sie sich zunächst den beschriebenen Steuervorteil von rund 20 Prozentpunkten, den die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen bietet.
Weg 2: Verkauf an die eigene GmbH
Gerade beim klassischen Einzelunternehmen gibt es einen zweiten, oft noch attraktiveren Weg. Sie gründen zunächst als Einzelunternehmer eine GmbH als Bargründung. Sobald diese eingetragen ist, die alte Dame also existiert, verkaufen Sie Ihr Einzelunternehmen an Ihre eigene GmbH. Das klingt zunächst schräg, ist aber ein völlig normaler und legitimer Schritt.
Auf Ihrer Seite entsteht dabei ein Veräußerungsgewinn, der steuerlich anders behandelt wird als ein laufender Gewinn. Für diesen Veräußerungsgewinn gibt es Tarifbegünstigungen, die sich im Einzelfall so gestalten lassen, dass darauf nahezu keine Steuer anfällt. Die GmbH wiederum tritt als Erwerber auf. Sie hat Anschaffungskosten auf den Firmenwert, den Kundenstamm und weitere Wirtschaftsgüter und kann darauf Abschreibungen geltend machen. Über diese Abschreibungen holt sie sich künftig einen Teil der Steuer zurück. In vielen Fällen zahlen Sie in diesem Schritt also kaum Steuer und schaffen gleichzeitig neues Abschreibungspotenzial.
Ein weiterer Effekt kann sich bei der Krankenversicherung ergeben. Weil Sie nach dem Verkauf zunächst von den Kaufpreisraten Ihrer GmbH leben und keinen laufenden Gewinn erzielen, kann sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag über ein bis zwei Jahre auf den Mindestbeitrag reduzieren. Ob und in welchem Umfang diese Vorteile greifen, hängt immer vom Einzelfall ab und gehört sorgfältig durchgerechnet.
Der nächste Schritt: die Holdingstruktur
Steht die GmbH einmal, lässt sie sich in einem weiteren Schritt um eine Holdingstruktur ergänzen. Damit eröffnen sich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, etwa bei der Ausschüttung von Gewinnen und beim späteren Verkauf des Unternehmens. Weil dieses Thema eine eigene Tiefe hat, stellen wir es in einem gesonderten Ratgeber ausführlich dar.
Warum diese Entscheidung in gute Hände gehört
Der Belastungsvergleich zeigt, wie viel in der richtigen Rechtsform steckt. Er zeigt aber auch, dass jeder Weg von Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten, Alter und Haftungssituation abhängt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und genau deshalb rechnen wir Ihre Situation individuell durch, bevor irgendetwas umgesetzt wird. Diesen gestaltenden Blick auf Ihre Zahlen verstehen wir als Kern unserer Steueroptimierung und unserer laufenden Begleitung in den Quartalsgesprächen.
Für Unternehmen im Oberbergischen Kreis sind wir als Steuerberater in Gummersbach und Umgebung Ihr fester Ansprechpartner vor Ort. Wenn Sie wissen möchten, ob sich der Wechsel zur GmbH für Sie rechnet, sprechen wir das am besten persönlich durch.
Sie überlegen, ob sich die GmbH für Ihren Betrieb rechnet?
Rufen Sie uns an unter 02264 / 4596 0Häufige Fragen zum Rechtsformwechsel
Wann lohnt sich der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH?
Der Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen wesentlichen Teil Ihres Gewinns im Unternehmen belassen können. Dann wird dieser Teil mit rund 30 bis 33 Prozent statt mit über 50 Prozent belastet. Wer den gesamten Gewinn sofort privat entnimmt, hat kaum einen steuerlichen Vorteil.
Wie hoch ist die Steuerbelastung bei GmbH und Einzelunternehmen?
Als Richtwert liegt die GmbH bei thesaurierten Gewinnen bei rund 30 bis 33 Prozent, bestehend aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Ein Einzelunternehmen kommt im Spitzenbereich auf über 50 Prozent, weil der Gewinn dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegt. Die genauen Werte hängen von Gewinnhöhe und Hebesatz ab.
Kann ich mein Einzelunternehmen steuerfrei in eine GmbH umwandeln?
Die Einbringung zu Buchwerten nach dem Umwandlungsgesetz ist steuerlich neutral und sogar bis zu acht Monate rückwirkend möglich. Dabei gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren, innerhalb derer ein Verkauf der Anteile nachträglich besteuert werden kann. Diese Frist behalten wir für Sie im Blick.
Was bedeutet der Verkauf an die eigene GmbH?
Sie gründen zunächst eine GmbH und verkaufen Ihr Einzelunternehmen anschließend an diese Gesellschaft. Dabei entsteht ein Veräußerungsgewinn, der steuerlich begünstigt ist und sich im Einzelfall nahezu steuerfrei gestalten lässt. Die GmbH kann den erworbenen Firmenwert abschreiben. Ob sich dieser Weg lohnt, gehört individuell durchgerechnet.
Spielt bei der Rechtsformwahl nur die Steuer eine Rolle?
Nein. Die Rechtsform bestimmt auch Ihre Haftung, die Buchführungspflichten und die Außendarstellung Ihres Unternehmens. Die Steuer ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Faktor. Deshalb sollte die Entscheidung immer die gesamte Situation berücksichtigen.