Holding gründen: Mit der richtigen Struktur legal Steuern sparen

Ratgeber Inhalt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Holding ist eine Gesellschaft, die die Anteile an Ihrer operativen GmbH hält. Gewinne lassen sich zwischen beiden zu rund 95 % steuerfrei verschieben, sodass auf Holding-Ebene als Richtwert nur etwa 1,5 % Steuer anfallen.
  • Der Vorteil ist Kapital, das im Unternehmen bleibt. Statt Gewinne privat zu entnehmen und hoch zu versteuern, reinvestieren Sie sie über die Holding und bauen damit Vermögen auf.
  • Möglich macht das die weitgehende Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen zwischen Kapitalgesellschaften nach Paragraf 8b Körperschaftsteuergesetz. Voraussetzung ist unter anderem eine Beteiligung von mindestens 10 %.
  • Für Immobilien und den späteren Unternehmensverkauf ist die Holding besonders stark. Auf Mietüberschüsse fallen mit der erweiterten Grundstückskürzung als Richtwert nur rund 15 % an, beim Verkauf der Tochter-Anteile nur rund 1,5 bis 2 %.
  • Die Holding lohnt sich nicht für jeden und hängt an konkreten Voraussetzungen. Wir rechnen Ihre Situation individuell durch, bevor wir eine solche Struktur aufsetzen.

Im Beitrag zum Rechtsformwechsel haben wir gezeigt, wie Sie vom Einzelunternehmen in die GmbH kommen und dabei Ihre Gesamtbelastung auf oft nur noch rund 30 bis 33 % senken. Damit stellt sich die nächste Frage. Was passiert mit den Gewinnen, die in der GmbH liegen und die Sie nicht privat entnehmen wollen? Genau hier setzt die Holding an. In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen, wie eine Holdingstruktur funktioniert, wie viel Steuer sie im Vergleich zur privaten Entnahme spart und wofür Sie das gebundene Kapital nutzen können.

Was ist eine Holding?

Eine Holding ist eine eigene Kapitalgesellschaft, die über Ihrer operativen GmbH steht und deren Anteile hält. Man schaltet also eine zweite Gesellschaft dahinter. Ihre operative GmbH macht wie bisher das Tagesgeschäft, die Holding hält die Beteiligung und verwaltet das Vermögen. Diese Holding kann selbst eine GmbH sein oder, gerade in kleineren Fällen, eine UG.

Operative GmbH

Ihr Tagesgeschäft

Gewinne
rund 1,5 %

Holding

GmbH oder UG, hält die Anteile

reinvestiert

Vermögensaufbau

Kapitalmarkt, Immobilien, Nachfolge

Der Sinn dieser Struktur liegt in der Frage, was mit den Gewinnen der operativen GmbH geschieht. Schütten Sie den Gewinn direkt an sich als natürliche Person aus, wird er ein zweites Mal besteuert. Leiten Sie ihn dagegen in die Holding, vermeiden Sie diese zweite Belastung fast vollständig und halten das Kapital im Unternehmensverbund. Die Holding wird so zum steuerlich begünstigten Sammelbecken für Ihre Gewinne.

Wie eine Holding Steuern spart

Der Kern der Ersparnis ist das sogenannte Schachtelprivileg nach Paragraf 8b Körperschaftsteuergesetz. Danach bleiben Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei. Nur 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und werden normal besteuert.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Verschiebt Ihre operative GmbH 100.000 Euro Gewinn in die Holding, sind davon 95.000 Euro steuerfrei. Auf die verbleibenden 5.000 Euro fallen rund 30 % Steuer an, also etwa 1.500 Euro. Das entspricht einer effektiven Belastung von nur rund 1,5 % auf Holding-Ebene. Damit steht Ihnen fast der gesamte Gewinn für Reinvestitionen zur Verfügung.

Gewinne in die Holding

rund 1,5 %

Dividenden von der Tochter-GmbH, zu 95 % steuerfrei nach § 8b KStG.

Richtwert, ab 10 % Beteiligung

Immobilien-Mietüberschüsse

rund 15 %

Mit erweiterter Grundstückskürzung, statt bis zu 52 % als Privatperson.

Richtwert, nur reine Immobilienverwaltung

Verkauf der GmbH-Anteile

1,5–2 %

Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei, der Erlös bleibt in der Holding.

Richtwert, je nach Hebesatz

Diese Begünstigung ist an Voraussetzungen geknüpft. Für steuerfreie Dividenden muss die Holding zu Beginn des Jahres mindestens 10 % an der Tochter-GmbH halten, für die Befreiung von der Gewerbesteuer mindestens 15 %. Bei Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Anteilen gilt diese Mindestquote nicht. In der typischen Konstellation, in der die Holding die operative GmbH zu 100 % hält, sind diese Hürden ohnehin erfüllt.

Was die Holding mit den Gewinnen macht

Sobald die Gewinne günstig in der Holding liegen, können Sie das Kapital arbeiten lassen. In der Praxis sind es vor allem drei Anwendungsfälle, die den Unterschied ausmachen.

Reinvestition am Kapitalmarkt

Die Holding kann ihre liquiden Mittel anlegen, zum Beispiel am Kapitalmarkt. Erzielt sie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, greift wieder das Schachtelprivileg, und die Belastung liegt als Richtwert bei rund 1,5 %. Als Privatperson hätten Sie darauf 25 % Abgeltungsteuer gezahlt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, bei einem Verkauf innerhalb bestimmter Fristen unter Umständen noch mehr.

Wichtig ist hier eine ehrliche Einordnung. Die niedrige Belastung gilt nicht für jede Kapitalanlage. Zinsen aus Anleihen oder Festgeld versteuert die Holding voll, und auch Dividenden aus kleineren Aktienpaketen unter 10 % sind nicht begünstigt. Welche Anlageform steuerlich sinnvoll ist, schauen wir uns deshalb gemeinsam an.

Immobilien über die Holding

Besonders stark ist die Holding beim Thema Immobilien. Kauft oder baut die Holding eine Immobilie und vermietet diese, lässt sich die Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreien. Möglich macht das die erweiterte Grundstückskürzung, die greift, wenn die Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, also klassische Wohnimmobilien vermietet und keine schädlichen Nebentätigkeiten ausübt.

Fällt die Gewerbesteuer weg, bleiben auf die Vermietungsüberschüsse als Richtwert nur rund 15 % Körperschaftsteuer. Zum Vergleich, eine Privatperson zahlt auf dieselben Überschüsse im Spitzenbereich bis zu 52 %. Der Unterschied ist enorm und macht die Holding zu einem wirkungsvollen Werkzeug für den Vermögensaufbau mit Immobilien.

Unternehmensverkauf und Nachfolge

Auch für den späteren Verkauf Ihres Unternehmens spielt die Holding ihre Stärke aus. Die Holding hält die Anteile an der operativen GmbH. Verkauft sie diese Anteile eines Tages, ist der Veräußerungsgewinn wieder zu 95 % steuerfrei, sodass als Richtwert nur rund 1,5 bis 2 % Steuer anfallen. Der Erlös bleibt fast vollständig in der Holding und steht dort für die Nachfolgeplanung oder neue Investitionen bereit. Damit ist die Holding nicht nur ein Steuersparmodell, sondern ein Baustein für die langfristige Unternehmensnachfolge.

Holding und private Entnahme im Vergleich

Die folgende Übersicht stellt die Belastung in der Holding der privaten Besteuerung gegenüber. Es handelt sich um Richtwerte, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Steuerbelastung nach Vorgang (Richtwerte)
VorgangIn der Holding (Richtwert)Als Privatperson (Richtwert)
Gewinne aus der Tochter-GmbH vereinnahmenrund 1,5 %bis über 40 % bei Ausschüttung
Gewinne aus Aktienverkäufenrund 1,5 %25 % Abgeltungsteuer plus Soli
Mietüberschüsse aus Immobilienrund 15 %bis 52 %
Verkauf der operativen GmbHrund 1,5 bis 2 %höhere Belastung, je nach Fall

Holding als GmbH oder als UG?

Die Holding muss keine große GmbH sein. Gerade bei kleineren Strukturen setzen wir häufig eine UG als Holding ein, die haftungsbeschränkte Variante der GmbH. Sie erfüllt steuerlich denselben Zweck, kommt aber mit einem geringeren Stammkapital aus und ist damit für den Einstieg günstiger.

Ob GmbH oder UG die bessere Wahl ist, hängt von der Größe Ihres Unternehmens, den geplanten Investitionen und Ihren langfristigen Zielen ab. Beide Formen nutzen dieselben steuerlichen Vorteile der Holdingstruktur. Es geht also nicht um ein Entweder-oder beim Steuervorteil, sondern um die passende Größe für Ihren Fall.

Ab wann lohnt sich eine Holding?

Eine Holding lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Gewinne nicht sofort privat benötigen, sondern reinvestieren und Vermögen aufbauen wollen. Wer den kompletten Gewinn ohnehin für den privaten Lebensunterhalt entnimmt, zieht aus der Struktur kaum einen Vorteil. Dann fällt die zweite Besteuerung so oder so an.

Hinzu kommt, dass eine Holding zusätzlichen Aufwand bedeutet. Sie führen eine weitere Gesellschaft mit eigener Buchhaltung und eigenem Jahresabschluss. Dieser Aufwand muss im Verhältnis zum Steuervorteil stehen. Deshalb ist die Holding kein Selbstläufer für jeden, sondern eine Gestaltung, die zu Ihrer Situation passen muss. Genau das prüfen wir vorab.

Wie Sie zu Ihrer Holding kommen

Der Weg in die Holdingstruktur führt in der Regel über eine Umwandlung, bei der die Anteile an Ihrer operativen GmbH in die Holding eingebracht werden. Das lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen zu Buchwerten und damit steuerneutral gestalten, wobei Behaltefristen zu beachten sind. Die Details hängen stark vom Einzelfall ab, weshalb wir den konkreten Weg gemeinsam im Beratungsgespräch festlegen und die Fristen anschließend für Sie überwachen.

Wichtig ist die Reihenfolge. Am Anfang steht die operative GmbH, wie wir sie im Beitrag zum Rechtsformwechsel beschrieben haben. Darauf setzt die Holding auf. Diese aufeinander abgestimmte Gestaltung ist der Kern unserer Steueroptimierung. Wir denken Ihre Struktur vom Tagesgeschäft bis zur Nachfolge zusammen.

Für Unternehmen im Oberbergischen Kreis sind wir als Steuerberater in Gummersbach und Umgebung Ihr fester Ansprechpartner vor Ort. Wenn Sie wissen möchten, ob sich eine Holding für Sie rechnet, rechnen wir das gemeinsam durch.

Sie fragen sich, ob eine Holding für Ihr Unternehmen sinnvoll ist?

Rufen Sie uns an unter 02264 / 4596 0

Häufige Fragen zur Holding

Was ist eine Holding einfach erklärt?

Eine Holding ist eine Gesellschaft, die die Anteile an einer anderen Gesellschaft hält, meist an Ihrer operativen GmbH. Sie selbst macht kein Tagesgeschäft, sondern bündelt Beteiligungen und Vermögen. Dadurch lassen sich Gewinne steuerlich günstig zwischen den Gesellschaften bewegen und reinvestieren.

Wie viel Steuer spart eine Holding?

Gewinne, die von der Tochter-GmbH in die Holding fließen, sind nach Paragraf 8b Körperschaftsteuergesetz zu 95 % steuerfrei. Als Richtwert bleibt eine Belastung von rund 1,5 %. Eine Privatperson zahlt auf Kapitalerträge dagegen 25 % Abgeltungsteuer und auf Mieteinnahmen bis zu 52 %. Die genaue Ersparnis hängt vom Einzelfall ab.

Sollte ich die Holding als GmbH oder UG gründen?

Beide Formen nutzen dieselben steuerlichen Vorteile. Die UG kommt mit weniger Stammkapital aus und eignet sich gut für kleinere Strukturen, die GmbH ist die klassische Variante für größere Vorhaben. Welche Form passt, richtet sich nach Größe, Investitionsplänen und Zielen.

Lohnt sich eine Holding für jeden Unternehmer?

Nein. Die Holding lohnt sich vor allem, wenn Sie Gewinne reinvestieren und Vermögen aufbauen wollen, statt sie vollständig privat zu entnehmen. Sie bedeutet außerdem zusätzlichen Aufwand durch eine weitere Gesellschaft. Der Vorteil muss zu Ihrer Situation passen, was wir vorab prüfen.

Kann ich mit einer Holding steuergünstig in Immobilien investieren?

Ja. Verwaltet die Holding ausschließlich eigene Immobilien, kann sie über die erweiterte Grundstückskürzung von der Gewerbesteuer befreit werden. Auf die Mietüberschüsse fallen dann als Richtwert nur rund 15 % an, während eine Privatperson im Spitzenbereich bis zu 52 % zahlt.

Was passiert mit der Holding beim Unternehmensverkauf?

Verkauft die Holding die Anteile an der operativen GmbH, ist der Gewinn zu 95 % steuerfrei, sodass als Richtwert nur rund 1,5 bis 2 % Steuer anfallen. Der Erlös bleibt fast vollständig in der Holding und steht für die Nachfolge oder neue Investitionen bereit.

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Henning Berger

Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Zertifizierter Change Manager

Henning Berger ist Geschäftsführer der BHK Steuerberatung und begleitet mittelständische Unternehmen als proaktiver Sparringspartner mit dem Anspruch „Beratung mit Herz und Kompetenz“ und KI-gestützter Beratung, bei der der Mensch entscheidet.